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Thomas Gast
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Verfasst am: Fr, 14. Mai. 2010 07:13 Titel:
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Sers Ollinger,
des san ned die Berchtesgadener,sondern die Gemeinde Schönau a. K. die meinen das brauchen zu müssen!!! Den miteinander reden geht bei uns im Kessel scho glei gar ned.  |
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Gast
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Verfasst am: Fr, 14. Mai. 2010 11:29 Titel:
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Aber die Berchtesgadener bekommen es vor die Nase gesetzt. 50m weiter gibts doch eh scho ois
Gruß Ollinger |
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Gast Gast
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Verfasst am: Fr, 14. Mai. 2010 15:29 Titel:
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Alles in allem ist es Berchtesgaden, es ist unsere Heimat und die Herren Entscheider wie z.B. Der Herr Bürgermeister von Schönau am Königssee ist das vollkommen Wurscht. Er verkauft sie an den Höchstbietenden !!!!
Mit Optionsverträgen ohne zu wissen wer diese dann jemals Übernehmen wird. Beispiel Königssee samt seinem längst Denkmalschutzwürdigen Bahnhof (soll für irgend einen Hotelkomplex abgerissen werden). Er bietet Optionsverträge an ohne überhaupt einen potentiellen Käufer zu haben.
Triftplatz: es ist ihm s c h eiß egal wer ihn kauft, hauptsache höchstbietend.
Solche Leute und deren Generalstab müssten Geteert und Gefedert, und ausser landes verwiesen werden!!!
Da regt ihr euch auf über den Markt und den Hettegger, es ist ein Witz was im Landl passiert und traurig obendrein. |
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Horstmar Gast
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Verfasst am: Di, 18. Mai. 2010 23:12 Titel:
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Da lachen die "Großarler" Sepp Gollegger einer der besten Bürgermeister im Land Salzburg hier nenne ich euch zwei Bsp: der ehemalige Unterbergerwirt hätte an Holländische Investoren verkauft werden sollen Die hätten ein Luxuswohnhaus gebaut und alle Wohnungen an reiche Ausländer verkauft Gollegger machte sich in Großarl auf einen geeigneten Investor auf den Weg und er fand ihn jetzt steht ein Luxushotel dort das viele Arbeitsplätze für die Einheimischen geschaffen hat und der Gemeinde nebenbei viel an Geld bringt
Das zweite Bsp. mittem im Ort das gleiche er hat es wieder verhindert jetzt werden 25 geförderte Wohnungen für die Einheimischen gebaut
Achja ich bin kein Großarler nur ein Gast und ich muss sagen die da drinnen helfen zusammen,.... da bin ich Sprachlos
Lg Jürgen |
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hiasl Gast
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Verfasst am: Mi, 19. Mai. 2010 00:46 Titel:
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So wie Bischofswiesen mit der österreichischen Gemeinde Wölbling eine Partnerschaft hat, sollte Berchtesgaden eine Partnerschaft mit Großarl eingehen.
Diese Partnerschaft mit Großarl wäre sicherlich sehr fruchtbar und Bürgermeister Rasp könnte sicherlich noch viel vom Amtskollegen Gollegger lernen.
Eine Partnerschaft der Marktgemeinde Berchtesgaden mit der Marktgemeinde Großarl wäre ein absoluter Höhepunkt zur 200 Jahr-Feier. |
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Stephan Administrator


Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 2981 Wohnort: Schönau am Königssee
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Verfasst am: Mo, 24. Mai. 2010 07:49 Titel:
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Servus Hiasl,
kannst du mir bitte erklären was eine Partnerschaft zwischen den Gemeinden Großarl und Berchtesgaden mit dem Triftplatz zu tun hat?
Sollen leicht die Grosarler einen Stand auf den Triftplatz stellen so wie das die Wölblinger in Bischofswiesen machen?
Stephan
-Admin- _________________ Berchtesgadeninfo.de: Urlaub in Berchtesgaden, Ramsau und Königssee http://www.berchtesgadeninfo.de
NEU: 3-Tage und 5-Tages-Programm Adventure Sports und Outdoor Fun in Berchtesgaden http://www.berchtesgadeninfo.de/de/.....n/aktiv-ferien-sport.html |
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Stephan Administrator


Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 2981 Wohnort: Schönau am Königssee
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Verfasst am: Mo, 24. Mai. 2010 22:24 Titel: Bebauungsplanänderung Trifftplatz - Stellungnahme
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Hallo liebe Leser,
ich habe mich nun erkundigt und sogar heute am Feiertag noch ein sehr interessantes Telefonat führen können. Es gibt einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan und die Gemeinde Schönau am Köngissee muss sich an diesen auch halten. Der Marktbürgermeiser und die Gemeinderäte der Marktgemeinde Berchtesgaden haben einstimmig folgende Stellungnahme beschlossen.
3. Stellungnahme zur 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 23 „Triftplatz“ der
Gemeinde Schönau a. Königssee (unter www.koenigssee.com - Rubrik: Gemeinde -
Aktuelles - Triftplatz - 1. Änderung einsehbar)
Die geplante 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Triftplatz“ der Gemeinde Schönau a. Königssee wird zur Kenntnis genommen.
Zu den geplanten Änderungen nehmen wir wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Im Bebauungsplanverfahren zum interkommunalen Gewerbegebiet Triftplatz haben wir bereits vorgebracht, dass die derzeitigen baurechtlichen Möglichkeiten die äußerste Grenze dessen darstellt, was für den Markt Berchtesgaden in seiner Funktion als Mittelzentrum zur Erfüllung seiner zentralörtlichen Funktion gerade noch verträglich ist.
Umso grösser ist unsere Verwunderung, dass die geplanten Änderungen in wesentlichen Punkten darauf keine Rücksicht nehmen. Zudem wurden unsere Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung völlig missachtet.
Zu den Planunterlagen:
Zu GEe 1:
- Mit der geplanten Änderung bei GEe 1 besteht grundsätzlich Einverständnis.
Durch die Verkleinerung der Parzelle GEe 1 wird der mögliche Parkplatz des SO erweitert. Ausdrücklicher Wunsch des Marktes Berchtesgaden ist jedoch die Anordnung von unterirdischen Stellplätzen. Dies wurde bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt. Durch die Verkleinerung des GEe1 zugunsten des SO wird dies nachträglich unterlaufen, sodass auch ein vom Markt Berchtesgaden ausdrücklich nicht gewünschter Entfall der unterirdischen Stellplätze möglich wird. Deshalb kann im vorliegenden Fall der Änderung des GEe 1 nicht zugestimmt werden.
Zu GEe 2 und GEe 3:
- Bei der geplanten Änderung bei GEe 2 und GEe 3 wird festgestellt, dass durch die abweichende Bauweise der nun geplante Baukörper mit ca. 88m Länge achenseitig sehr massiv und nicht mehr untergliedert in Erscheinung tritt und dementsprechend in Richtung Berchtesgaden wirkt. Dies wird abgelehnt.
- Die geplante Erweiterung des GE zu Lasten des SO macht die Ansiedlung von Fachmärkten erst möglich, so z. B. auch eines Getränkemarktes. Dies berührt die Belange des Marktes Berchtesgaden in vehementer Weise, weil innenstadtrelevante Sortimente angezogen werden und somit das Ortszentrum des Marktes Berchtesgaden schwächen (vgl. hierzu § 2 Abs. 2 BauGB).
- Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass bereits in der Marktgemeinderatssitzung vom 25.11.2008 die geplante Ansiedlung eines Getränkemarktes abgelehnt wurde.
- Mit den Stellplätzen, die unmittelbar von der Planstraße angefahren werden können, besteht aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs kein Einverständnis, da diese möglicherweise zu Stoßzeiten einen Rückstau in den Kreisverkehr am Bahnhof befürchten lassen.
Zu SOe:
- Der Entfall der Tiefgarage und die damit verbundene Errichtung von rein
oberirdischen Stellplätzen werden aus gestalterischen Gründen abgelehnt.
- Der Erweiterung der Geschossfläche wird nicht zugestimmt.
Zur Begründung:
Zu 2. Anlass und Ziele der Planung:
„Sämtliche Parzellen wurden im Jahr 2009 verkauft. Die Käufer trugen der Gemeinde in der Folge einige speziell auf ihre Grundstücksplanungen und auf die Optimierung ihrer Betriebsabläufe ausgerichtete Änderungswünsche vor. Mit der 1. Bebauungsplanänderung sollen diese aus den Planungsvorstellungen der jeweiligen Bauherren resultierenden Änderungen der Grundstückszuschnitte, der Gebäudeplatzierung, Anzahl der Stockwerke, der Baumassen, der Parkplatz- und Freiflächengestaltung usw. Eingang in die Planung finden.“
Würdigung:
Partikularinteressen müssen hinter das öffentliche Wohl bzw. die Belange der
Nachbargemeinde und gleichzeitig Partner in der Zweckvereinbarung zurücktreten.
Jeder Käufer wusste, welches Baurecht zum Kaufzeitpunkt vorhanden war (vgl. § 1 Abs. 7 BauGB). Kostenoptimierungen und höhere Renditen für Investoren, die möglicherweise einen überhöhten Kaufpreis gezahlt haben, sollen mit der geplanten Änderung über das Wohl der Nachbargemeinde Markt Berchtesgaden gestellt werden.
Zu 3. Raumordnung und Landesplanung:
Zu Absatz 2:
In der Begründung zur Standortanalyse wird auf die enge Verzahnung und die „hauptsächliche Auswirkung auf die gewerblichen Strukturen von Berchtesgaden“ hingewiesen; deshalb ist den Belangen des Marktes Berchtesgaden in besonders hohem Maße Bedeutung beizumessen. Die gemeindliche Planungshoheit von Schönau a. Königssee ist deshalb stark eingeschränkt. Hierauf weist der Markt Berchtesgaden unter Bezugnahme
auf § 2 Abs. 2 BauGB nochmals nachdrücklich hin. Dies wird von der vorliegenden Änderung völlig missachtet.
Zu Absatz 4:
„Politische Zeichen“ sind für das derzeit laufende Änderungsverfahren irrelevant.
Zu Absatz 6:
Hinsichtlich der künftig zu erwartenden Gebäudegrößen ist es naiv zu glauben, dass eine Vergrößerung durch die „Macht des Faktischen“ nicht erfolgt. Durch die Bebauungsplanänderung werden Gebäudevolumina zulässig, die quasi „auf Vorrat“ für die anstehenden Verkaufsflächenerweiterungen geschaffen werden können. Diese
„Salamitaktik“ ist für den Markt Berchtesgaden nicht hinnehmbar.
Zu 5. Inhalt der Planung, erforderliche Festsetzungen:
Zu Gewerbegebiet, Abs. 3:
Die Ansiedlung mehrerer Fachmärkte ist genau das, was der Markt Berchtesgaden auf jeden Fall verhindern wollte und will, da hier wiederum innenstadtrelevante Sortimente angeboten werden, was in der Folge zur Schwächung der innerörtlichen Lagen führen wird.
Entgegen der massiven Bedenken des Marktes Berchtesgaden - mitgeteilt an die Gemeinde Schönau a. Königssee mit Schreiben vom 29.4.2010 unter Bezugnahme auf den Marktgemeinderatsbeschluss Nr. 2 vom 26.4.2010 - wird in GEe 2 die zulässige Grundfläche nochmals erhöht; dies wird abgelehnt.
Zu Bauweise, Abs. 2:
Bei der abweichenden Bauweise handelt es sich um ein „hausgemachtes“ Problem, das durch eine fachlich bessere Planung hätte vermieden werden können. Es ist nicht zu akzeptieren, dass diese von der Gemeinde Schönau a. Königssee selbst verursachte Form der Grundstücke nun zu so massiven Eingriffen in das Landschaftsbild, welches Richtung Berchtesgaden wirkt, führt; diese abweichende Bauweise wird abgelehnt.
Zu Flächenversiegelung:
Nach Auffassung des Marktes Berchtesgaden handelt es sich bei der Begründung zu diesem Punkt um eine Schutzbehauptung, um für den Investor „billiges“ Bauen zu ermöglichen. Der Markt Berchtesgaden hat bereits in seiner früheren Stellungnahme den Entfall der vormals geplanten Tiefgarage abgelehnt. Die geplante Änderung enthält eine Abwägungsdisproportionalität zu Lasten des Wohls der Allgemeinheit hin zu den wirtschaftlichen Interessen des Eigentümers.
§ 2 Abs. 2 BauGB lautet:
„Die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden sind aufeinander abzustimmen“.
Dies ist eine Muss-Vorschrift, die von der Gemeinde Schönau am Königssee auch im Zuge der Abwägung nicht ausgehebelt werden kann.
Der Markt Berchtesgaden lehnt die vorgelegte Änderungsplanung ausdrücklich ab.
Hinweis:
Durch die geplante Bebauungsplanänderung ändern sich die baurechtlichen Voraussetzungen im Vergleich zum Verkaufszeitpunkt der Grundstücke deutlich. Aus Sicht des Marktes Berchtesgaden sind deshalb Schadensersatzansprüche unterlegener Bieter gegenüber
der Gemeinde Schönau a. Königssee nicht auszuschließen, weil dadurch die
Gleichbehandlung der Bieter unterlaufen wird.
Sollten die Grundstücke zu überhöhten, marktunüblichen Preisen erworben worden sein, darf die Bauleitplanung als hoheitliche Aufgabe zum Wohle der Allgemeinheit grundsätzlich nicht dazu missbraucht werden, an die Käufer nachträglich „Geschenke“ zu verteilen, die bei bekanntem Baurecht auf eigenes Risiko eine Kaufpreisentscheidung getroffen haben.
Das ist die offizielle Stellungnahme des Gemeinderates, auch nachzulesen unter http://gemeinde.berchtesgaden.de _________________ Berchtesgadeninfo.de: Urlaub in Berchtesgaden, Ramsau und Königssee http://www.berchtesgadeninfo.de
NEU: 3-Tage und 5-Tages-Programm Adventure Sports und Outdoor Fun in Berchtesgaden http://www.berchtesgadeninfo.de/de/.....n/aktiv-ferien-sport.html |
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Baumann Gast
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Verfasst am: Di, 25. Mai. 2010 11:39 Titel:
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| Das heißt im Klartext, dass die Gemeinde Schönau am Königssee derzeit "schwarzbaut" und die Marktgemeinde Berchtesgaden hier schnellstens das Landratsamt einschalten müsste um das Ganze zu stoppen oder etwa nicht? |
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Gast Gast
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Verfasst am: Di, 25. Mai. 2010 15:56 Titel:
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Das i ned lach, eine Schwarzbauerei! So etwas hatten wir ja noch NIE im Landl!
z.B. Gemeindebau am Bauhof oberhalb vom Grünsteinstüberl. Da stand Jahrelang ein von der Gemeinde Schönau am Königssee gebauter Schwarzbau. Wen hats interessiert?
Oder des Noas Arche welches auch noch von der Gemeinde Bischofswiesen unterstützt wird. Was wurde letztendlich daraus? es steht immer no! |
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Hiasl Gast
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Verfasst am: Di, 25. Mai. 2010 20:17 Titel:
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Genau richtig, Weg mit dem Schwarzbau vom Weibhauser!!!!!!!!!!
Der Schwarzbau der Arche -- hui hui -- alle anständigen Bürger!!!!!!!! |
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Berchtesgadener Gast
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Verfasst am: Do, 27. Mai. 2010 16:01 Titel:
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Serwas olle miteinander,
schön lang ist die Stellungnahme ja, aber ich glaube dass das dem Schönauer Gemeinderat ziemlich wurscht sein wird oder?  |
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Thomas Gast
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Verfasst am: Do, 27. Mai. 2010 23:55 Titel:
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I glaub denen wirds gewaltig wurscht sei und drauf pfeifen was andere gemeinden meinen...
Man darf ja nur hoffen das ned so machen wia mit de Reh,wenn sich wer aufführt....  |
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SebastianKrauss PostRank 2

Anmeldungsdatum: 20.06.2010 Beiträge: 17 Wohnort: Bischofswiesen
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Verfasst am: So, 20. Jun. 2010 20:36 Titel:
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| Baumann hat Folgendes geschrieben: |
| Das heißt im Klartext, dass die Gemeinde Schönau am Königssee derzeit "schwarzbaut" und die Marktgemeinde Berchtesgaden hier schnellstens das Landratsamt einschalten müsste um das Ganze zu stoppen oder etwa nicht? |
Na ja, Schwarzbauen kann man nicht gerade sagen, sehr wohl bin ich aber der Meinung, dass die Schönau den Bebauungsplan nicht ohne die Zustimmung von Berchtesgaden aufstellen kann. Das Baurecht sagt ganz klar: Die Bauleitplanung der Gemeinden ist aufeinander abzustimmen. Dies sieht die Schönau anders. Das wird rechtlich noch zu entscheiden sein. Ich bin zuversichtlich dass sie sich da noch eine Blutige Nase holen. Die FDP unterstützt vorbehaltlos die Position der Gemeinde Berchtesgaden und arbeitet aktiv am rechtlichen Widerstand mit. Ich gebe hier Bescheid, wenn ich Konkretes sagen kann.
Randbemerkung: Abgesehen vom rechtlichen Aspekt spottet das Schönauer Verhalten jeder partnerschaftlichen Beziehung zwischen Nachbargemeinden und ist eine Bankrotterklärung für die interkommunale Zusammenarbeit.
mbG
Sebastian _________________ Sebastian Krauß
Ortsvorsitzender FDP Berchtesgadener Tal
www.fdp-berchtesgaden.de |
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Interesse Gast
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Verfasst am: Mo, 28. Jun. 2010 00:06 Titel:
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Hallo Sebastian,
und was machen die Schönauer jetzt? Scheren die sich was um das Schreiben des Marktgemeinderates? |
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Gast
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Verfasst am: Mo, 28. Jun. 2010 11:38 Titel:
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| Nö! |
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