Stephan Administrator


Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 1981 Wohnort: Schönau am Königssee
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Verfasst am: So, 25. Jan. 2009 03:29 Titel: Berchtesgaden - Der Polizeibericht vom 24. Januar
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Lichtmast in der Fußgängerzone in Berchtesgaden umgefahren
Da er einen Beifahrer mit Beinfraktur im Fahrzeug hatte, fuhr ein 50jähriger Tourist am Samstag Morgen auf den Weihnachtsschützenplatz in die Fußgängerzone in Berchtesgaden ein. Beim Wenden prallte er mit der hinteren Stoßstange seines Pkw gegen einen Straßenbeleuchtungskandelaber. Der Lichtmast wurde durch die Wucht des Anpralls geknickt und fiel auf ein Element der Baustellenabsicherung des künftigen Hotels „Edelweiß“. Außerdem wurde der Betonsockel des Kandelabers beschädigt. Der entstandene Sachschaden beträgt insgesamt etwa 2500 Euro.
Le/D
Skiunfall am Götschen
Am Samstagmittag, gegen 12.00 Uhr, ereignete sich im Skigebiet Götschen in Bischofswiesen ein Skiunfall, bei dem ein 8-jähriges Mädchen leicht verletzt wurde. Ein 23-jähriger Skifahrer aus Bayer. Gmain fuhr laut Zeugenaussagen von der mittleren Skipiste mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Talstation. Vor dem Kassenhäuschen stieß er aufgrund seiner unkontrollierten Fahrweise mit einem 8-jährigem Mädchen aus Großgmain/Österreich zusammen. Das verletzte Mädchen wurde nach Erstversorgung durch die Bergwacht vom Bayerischen Roten Kreuz in die Kinderklinik nach Salzburg verbracht. Glücklicherweise wurden keine schwereren Verletzungen festgestellt und das Mädchen konnte nach ambulanter Behandlung mit ihrer Mutter die Heimreise antreten. Von der Polizeiinspektion Berchtesgaden wurden Ermittlungen gegen den Unfallverursacher wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
HaMi/A
Lasermessung in Bischofswiesen
Am 24.01.2009, in der Zeit von 14:45 Uhr bis 15:45 Uhr, führten Beamte der Polizeiinspektion Berchtesgaden eine Geschwindigkeitsmessung in der Stanggaß durch. Bei schwacher Verkehrslage musste nur ein Fahrzeugführer beanstandet werden. Er war mit 68 Km/h anstatt der erlaubten 50 Km/h unterwegs und wurde deshalb mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro verwarnt.
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