Stephan Administrator


Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 2849 Wohnort: Schönau am Königssee
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Verfasst am: Fr, 20. Feb. 2009 06:29 Titel: Bad Reichenhall - Der Polizeibericht vom 20. Januar 2009
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a.Verkehrsunfall am Hallthurmer Berg
Am 19.02.09 gegen 13:45 Uhr befuhr ein 19jähriger Reichenhaller die B 20 von Hallthurm in Richtung Bayerisch Gmain. Am Ende des Hallthurmer Berges überholte er trotz eisglatter Fahrbahn ein vor ihm fahrendes Fahrzeug. Nach dem Überholen kam er nach links von der Fahrbahn ab. Er verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug, welches ins Schleudern kam und schließlich auf die linke Fahrzeugseite umkippte. Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Es entstand ein Sachschaden von ca. 5000 Euro. Den jungen Mann erwartet ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs; außerdem muss er zur Nachschulung antreten.
Die Fahrbahn war 90 Minuten nur einspurig befahrbar, so dass es in beiden Fahrtrichtungen zu längeren Stauungen kam.
2.Verkehrsunfall in Bad Reichenhall
Am 19.02.2009 gegen 16:30 Uhr fuhr eine 22-jährige Berchtesgadenerin mit ihrem Pkw aus dem Parkplatz Nördlicher Salinenhof in Bad Reichenhall auf die Salinenstraße. Als sie nach links in die Fahrbahn einbog geriet sie auf der winterglatten Fahrbahn ins Schleudern und prallte in den entgegenkommenden Pkw eines 80-jährigen Reichenhallers.
Durch die Wucht des Frontalzusammenstoßes wurde die Beifahrerin des Reichenhallers leicht verletzt, weswegen sie sich unmittelbar nach dem Unfall in ärztliche Behandlung begeben musste.
An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 2000,- Euro.
Gegen die Unfallverursacherin wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr eingeleitet.
Helm/A
3.Unfallflucht am Bodenberg
Äußerst geschockt wurde eine 31jährige Sozialpädagogin aus Salzburg, als sie mit ihrem Kleinwagen am Donnerstag, gegen 16.25 Uhr, auf der Bundesstraße 21 von Unken in Richtung Bad Reichenhall fuhr. Im Bereich des sogenannten Bodenberg, schnitt der Lenker eines bisher nicht bekannten Lkw die Kurven, so dass er unvermittelt mit seinem Fahrzeug vor dem Kleinwagen der jungen Frau war. Diese konnte einen Frontalzusammenstoß nur vermeiden, indem sie nach rechts auswich. Hierbei fing sich der vordere rechte Reifen ihres Pkw. Dieser drehte sich um die eigene Achse und prallte mit der rechten Seite gegen den Unterfahrschutz des Lkw. Das Drehen hatte jedoch noch kein Ende. Ein weiterer Lkw konnte einen Zusammenstoß nur verhindern, indem er seinerseits nach links auswich. Der blaue Citroen kam letztendlich auf der Fahrspur Richtung Bad Reichenhall, Front Richtung Unken zum Stillstand.
Weder der unfallbeteiligte Lkw-Lenker, noch der nachfolgende Lkw blieben an der Unfallstelle stehen. Am Citroen wurde die gesamte rechte Fahrzeugseite, sowie Teile im Bereich des Heck links eingedrückt. Der Schaden dürfte sich auf mindestens 4.000,- Euro belaufen. Ärgerlich ist, dass die Vollkasko vor wenigen Monaten gekündigt wurde.
Da zur Unfallzeit viele Fahrzeuge mit BGL-Kennzeichen auf der Bundesstraße unterwegs waren, dürfte sich ein Zeuge finden, der sich unter der Telefonnummer 08651/970-0 mit der Polizei in Verbindung setzt.
Schub/A
4.Verkehrsunfall am Mittwoch, den 18.02.09, 14.35 Uhr
Am Mittwoch ereignete sich auf der Staatsstraße 2103, zw. Anger und Oberstraß ein Verkehrsunfall. Zu dieser Zeit fuhr eine 43 jährige Frau aus Anger mit ihrem Pkw hinter einem Sattelzug her. Kurz hinter dem Ortsteil Mayrhofen und unmittelbar vor einem Waldstück fielen von dem Sattelauflieger mehrere handgroße Eisplatten herunter. Eine dieser Eisplatten beschädigte die Frontscheibe des Pkw. Die Frau konnte den etwa 50 jährigen Lkw-Fahrer etwas später auf der B 304, im Bereich Teisendorf, Höhe Abzweigung nach Waging anhalten. Der Fahrer zeigte sich uneinsichtig und setzte seine Fahrt fort. Die Frau notierte sich aber die amtlichen Kennzeichen von dem Gespann und erstattete nun Anzeige.
Da der Sprung offensichtlich nicht zu reparieren ist, muß nun die Frontscheibe ausgetauscht werden. Es ist ein Schaden in Höhe von ca. 650.- Euro entstanden.
Die Polizei Bad Reichenhall führt nun die Ermittlungen zu diesem Vorfall. Zum einem wird geprüft, ob sich der Fahrer eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig gemacht hat.
Sicher ist auf jeden Fall, dass er eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Als verantwortlicher Fahrzeugführer ist er gemäß StVO verpflichtet sein Fahrzeug so von Eis zu befreien, dass keine Teile herunter fallen und somit andere Verkehrsteilnehmer gefährden, bzw. schädigen können.
Der neu überarbeitete Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall eine Geldbuße in Höhe von 120.- Euro vor, da es durch die herabfallenden Eisteile zu einem Schaden, bzw. Unfall kam.
Die Polizei weist deshalb nochmals darauf hin, dass der Fahrzeugführer für den Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich ist.
Sollten Zeugen den Vorfall beobachtet haben, werden sie gebeten sich mit der Polizei Bad Reichenhall in Verbindung zu setzen (08651-9700).
Kle/E
5.Trunkenheitsfahrt verhütet
Am Freitag, den 20.02.09, um 01.45 Uhr, kontrollierte eine Streife der Reichenhaller Polizei eine 42 jährige Frau aus Fridolfing. Sie war gerade im Begriff die Heimreise anzutreten. Ein freiwillig durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 0,72 Promille. Der Fahrzeugschlüssel wurde von den Beamten sichergestellt. Den Führerschein durfte die Dame behalten und die Geldbuße in Höhe von 500 Euro, die bei einer Trunkenheitsfahrt mit diesem Promillewert fällig gewesen wären, musste sie somit nicht zahlen.
Durch die rechtzeitige Kontrolle der Polizeibeamten konnte somit eine Trunkenheitsfahrt verhindert werden.
Kle/E
6.Trunkenheitsfahrt in Bad Reichenhall
Am Freitag, den 20.02.09, um 01.30 Uhr kontrollierten Beamte der Polizei Bad Reichenhall ein Fahrzeug in der Oberen Stadt. Der 38 jähriger Mann aus Sachsen war erheblich alkoholisiert (Atemalkoholwert knapp über 2 Promille). Im Krankenhaus Bad Reichenhall wurde eine Blutentnahme zur Beweissicherung vom diensthabenden Arzt gemacht. Der Führerschein des Mannes wurde noch vor Ort sichergestellt.
Die nächste Zeit wird er wohl zu Fuß gehen. Neben der zu erwartenden Geldstrafe muss der Autofahrer auch noch eine Medizinisch Psychologischen Untersuchung über sich ergehen lassen, da der festgestellte Wert deutlich über 1,6 Promille lag.
Bei weiteren zahlreichen polizeilichen Alkoholkontrollen in der Nacht von Donnerstag auf Freitag waren die überprüften Autofahrer alle nüchtern.
Kle/E _________________ Berchtesgadeninfo.de: Urlaub in Berchtesgaden, Ramsau und Königssee http://www.berchtesgadeninfo.de
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