Stephan Administrator


Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 2860 Wohnort: Schönau am Königssee
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Verfasst am: Sa, 06. März. 2010 09:02 Titel: Bad Reichenhall - Der Polizeibericht vom 5. März
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1.Bad Reichenhall – Lkw-Kontrollen
Am vergangenen Donnerstag Vormittag führten Beamte der Polizei Bad Reichenhall auf dem Volksfestplatz in Bad Reichenhall Lkw-Kontrollen durch. Hierbei wurde ein Lkw-Sattelzug aus dem Landkreis Rosenheim kontrolliert.
Zur Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten wurden von dem Kraftfahrer die Arbeitszeitnachweise verlangt. Der Fahrer konnte einige Schaublätter eines Kontrollgerätes vorzeigen, jedoch nicht die Fahrerkarte, mit der er einen anderen Lkw in den zurückliegenden Tagen gefahren hatte. Dieser Lkw hatte bereits über ein digitales Kontrollgerät verfügt, für welches keine Schaublätter mehr, sondern eine sogenannte Fahrerkarte verwendet werden muss.
Da diese, einer Scheckkarte ähnliche Fahrerkarte nicht mitgeführt wurde, war eine Kontrolle der wöchentlichen Lenk- und Ruhezeiten, sowie der entsprechenden Einzeltage nicht möglich.
Gegen den Fahrer wird nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen eines Verstoßes nach dem Fahrpersonalgesetz erstattet.
M.Bran/D
2.Obdachloser in Polizeigewahrsam
Zu einem Streitfall wurde die Polizei am Donnerstag Vormittag gerufen. Ein 39-jähriger Mann war zu Besuch in der Wohnung einer Bekannten, wo beide ausgiebig dem Alkohol zusprachen. In diesem Zustand kam es dann zu der Auseinandersetzung in deren Verlauf der Mann sich weigerte die Wohnung zu verlassen. Er musste dann mit unmittelbaren Zwang von den Beamten aus der Wohnung gebracht werden.
Nur etwa eine Stunde später sorgte der selbe Mann für einen weiteren Anruf bei der Polizei. Er hatte sich nun um seinen Rausch auszuschlafen ausgerechnet das Treppenhaus des Rathauses ausgesucht, was natürlich nicht lange verborgen bleiben konnte.
Abermals musste die Polizei den Mann hinausführen und nun in Polizeigewahrsam nehmen. Ein Alkotest ergab dann überraschende 3,3 Promille. Da der Mann offenbar derzeit keine eigene Wohnung hatte, ordnete ein Richter die Ausnüchterung in einer Polizeizelle an.
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