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Mona Gast
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Verfasst am: Fr, 27. Aug. 2010 21:00 Titel:
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Guten Abend!
Heute gab es auf ARD Brisant einen Beitrag zu diesem Thema.
Über dieses Medieninteresse war ich sehr angenehm überrascht.
Herzliche Grüße
Mona
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Gast Gast
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Verfasst am: So, 10. Okt. 2010 17:53 Titel: Amigos?
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| Was ist denn an dem Gerücht dran, dass unser Bürgermeister und der Heimleiter Spezln sind?
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huber Gast
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Verfasst am: So, 10. Okt. 2010 19:23 Titel:
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Frag die Beiden doch mal selber!!!
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Stephan Administrator


Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 2860 Wohnort: Schönau am Königssee
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Stephan Administrator


Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 2860 Wohnort: Schönau am Königssee
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Verfasst am: Mi, 13. Okt. 2010 18:13 Titel: Berchtesgaden - Ulrike Weber neue Leiterin Bürgerheim
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Am Montag den 11. Oktober hat Frau Ulrike Weber ihre Arbeit als Heim- und Pflegedienstleiterin des Bürgerheims Berchtesgaden angetreten. Sie folgt damit Herrn Walter Schmoll nach. Die neue Chefin ist in Berchtesgaden geboren und wohnt in Bad Reichenhall. Frau Weber ist gelernte Krankenschwester und hat sich dann umfangreich weitergebildet. Zuletzt war sie in einer Altenpflegeeinrichtung in Inzell tätig. Bürgermeister Franz Rasp gratulierte ihr zur neuen Stelle, bot eine enge Zusammenarbeit an und wünschte ihr alles Gute. Ulrike Weber setzt auf einen offenen Dialog mit Mitarbeitern und Angehörigen und freut sich auf die anstehenden Aufgaben.
Anmerkung: Dies ist eine Pressemitteilung vom Rathaus Berchtesgaden
| Beschreibung: |
Freuen sich auf die Zusammenarbeit v.l.:
Bürgermeister Franz Rasp, die neue Leiterin des Bürgerheims Ulrike Weber und der Heimfürsprecher Manfred Jüstel |
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Berchtsgodner Gast
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Verfasst am: Fr, 31. Dez. 2010 15:01 Titel:
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Offenbar konnte Schwester Lambertis nun ja nichts falsches nachgewiesen werden oder?
Und was wird nun?
Gibt es eine Widergutmachung seitens der Gemeinde?
lg
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Seawas Gast
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Verfasst am: Fr, 31. Dez. 2010 16:36 Titel:
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| Also ich denke schon, dass Ihr etwas nachgewiesen werden kann. Ansonsten würde Sie sich ja nicht, wie auf Bayernwelle berichtet, auf die Geldstrafe anstatt eines Strafverfahrens einlassen oder?
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Rechtsinfo Gast
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Verfasst am: Fr, 31. Dez. 2010 21:55 Titel:
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Für alle nur mal kurz zur Info ein kleiner Auszug aus der Strafprozessordnung:
§ 153a Strafprozessordnung (StPO):
Hat sich der Tatverdacht erhärtet und hat die in Rede stehende Straftat ein etwas erheblicheres Gewicht, dann kann das Verfahren gem. § 153a Strafprozessordnung (StPO) unter Auflagen eingestellt werden.
Als Auflage kann z.B. die Zahlung einer Geldstrafe in entsprechender Höhe auferlegt werden. Zahlt der Beschuldigte diese Auflage fristgerecht und vollständig, dann wird das Verfahren endgültig eingestellt und kann auch nur in sehr selten Ausnahmefällen wieder neu aufgerollt werden.
@ berchtesgodner: Das bedeutet also, dass die Staatsanwaltschaft sehr wohl zu dem Urteil gekommen ist, das hier in diesem Fall ein sogar erheblicher Straftatbestand vorliegt! Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach dem Einkommen der beschuldigten Person.
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Michimaus Gast
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Verfasst am: So, 02. Jan. 2011 10:21 Titel: Die Sache mit dem Recht kriegen und haben
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Hallo Rechtsinfo,
also Recht und Rechtssprechung dass ist so eine Sache für sich. Auch Recht haben und Recht kriegen! Deshalb gilt auch die Unschuldsvermutung bis zum Schluss oder?
Auch vor Gericht sitzen immer nur Menschen die ihren persönlichen Eindrücken folgen oder?
Ich finde es auch seltsam, dass gegen eine Zahlung ein Strafprozess abgewendet werden kann. Ich bin aber nur ein normaler Mensch und kenne mich mit Rechtssachen nicht aus. Da können sich dann reiche einfach rauskaufen oder was?
Also ich hoffe das Beste für die alte Frau und dass Sie nun bald in Ruhe gelassen wird. Vielleicht hat Sie ja dann noch ein paar schöne Jahre.
die Michi
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