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Handelsbetriebe auf den Triftplatz?   
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Jogibär
Gast





BeitragVerfasst am: Di, 17. Aug. 2010 12:29    Titel:

@thomas
dein Zitat (Man kann nur hoffen,das den Geschäften am Triftplatz das Öffnen nicht lohnt...)
Wusstest du das wieder ein Fitnessstudio hin kommt -> ja auf den Triftplatz!
Aber nicht derjenige dessen Existenz kaputt gemacht wurde sondern seine Konkurenz der Vitaclub -> Tol nicht wahr, das sind echt die Allerletzten!!!

@ Berchtesgadener
dein Zitat (Ich bin ja dafür, das sich der Berchtesgadener Gemeinde auflöst und dass wir hier Neuwahlen machen. Das was hier in den letzten Wochen und Monaten passiert passt ja auf keine Kuhhaut mehr!)
Es sollte nicht nur in Berchtesgaden etwas passieren -> auch in der Schönau MUSS sich was tun!!!!
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Wastl
Gast





BeitragVerfasst am: Mi, 18. Aug. 2010 11:28    Titel:

Hey Jogi,

in der Schönau ist doch eh schon alles wurscht oder?
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Jogibär
Gast





BeitragVerfasst am: Mi, 18. Aug. 2010 13:02    Titel:

Servus Wastl i find´s grad ned das in da Schönau wurscht is i leb dort und muss mir von einem "mir noch NIE gewählten Bürgermeister" soetwas gefallen lassen.
So wie es sich die ganze Bevölkerung Berchtesgadens gefallen lässt.
Schon vergessen das dies alles das Berchtesgadener Landl ist und wir alle Berchtesgadener sind Wink
Es geht uns alle etwas an doch diese Herren interessierts nicht!
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Tom
Gast





BeitragVerfasst am: Mi, 18. Aug. 2010 22:47    Titel:

Interessant wird dann auch die Verkehrsführung am Bund-der-Steuerzahler-Kreisverkehr. Schon jetzt (ohne die Märkte da unten) haben wir ja da oft genug Stau, oft genug auch bis hin zum Salzbergwerk (!!). Da fallen dann die paar Kunden-PKW und Liefer-LKW der Märkte wohl auch nicht mehr auf...
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Hanswurscht
Gast





BeitragVerfasst am: Do, 19. Aug. 2010 08:31    Titel:

Tja, ist euch denn noch gar nicht aufgefallen dass die schwarzen da ganz feste zusammenhalten und alle -- hui hui --?

Hallo Sebastian, Hänsn, wie schaut es denn jetzt nun aus mit der Rechtsbeschwerde bzw. Anfrage beim Landradtsamt? Habt Ihr schon eine Antwort?

Wenn der im Markt gewollt hätte, dann hätte er den vom See stoppen können! Er aber spielt auf Zeit um auf dem CSU_Trepperl noch die eine oder andere Leiter erklimmen zu können. Nachdem alles fertig ist kann man nur noch sagen tschuldigung, da hab ich leider nix machen können. Ganz so wie beim Rausschmiss der guten alten Frau. Wer seine Bürger so mit Füßen tritt muss sich dann auch nicht wundern wenn die Bürger das gleiche tun. Hoffentlich könnt Ihr alle die ihr hier schreibt und lest das bis zur nächsten Wahl merken.

Schlechter als gewisse Herren kann man die Bürger des Talkessels ja wohl nicht mehr vertreten.

Danke für die schönen Geschäfte am Trifftplatz!
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Jogibär
Gast





BeitragVerfasst am: Do, 19. Aug. 2010 08:34    Titel:

@Tom
Vergiss das Kraftwerk nicht !
Das wird dann auch von täglich 20 LKW´s beliefert Wink
Übern Kreisverkehr natürlich bounce
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mitleser
PostRank 1
PostRank 1


Anmeldungsdatum: 02.07.2010
Beiträge: 4
Wohnort: im Paradies

BeitragVerfasst am: Fr, 20. Aug. 2010 00:59    Titel:

Wir Einheimischen haben es in der Hand.
KAUFT DA NICHT EIN!
Dann hat sich das ganze relativ schnell erledigt. Ich glaube nämlich nicht, dass die Geschäfte dort nur von den Touristen leben können.

Gruß
mitleser

_________________
Das Dümmste auf dieser Welt?
Der Mensch...Er vernichtet sich selbst!!!
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Manfredo
Gast





BeitragVerfasst am: Fr, 20. Aug. 2010 08:53    Titel: Das Desaster am Triftplatz

Das was hier am Triftplatz geschieht ist der absolute Supergau der interkommunalen Entwicklung des Berchtesgadener Talkessels, die doch gerade der Marktbürgermeister bei seinen Wahlkundgebungen / Veranstaltungen so im Auge gehabt hat.

Leider hat dieser Mann auf der ganzen Linie versagt, denn dass hätte er für den Markt verhindern können! Vom Schönauer Prinzregenten sind wir ja leider seit langem nichts anderes gewohnt. Aber auch die Schönauer sollten sich nicht zu früh freuen, auch diese Einwohner müssen einmal die Zeche für diese Schandtaten zahlen
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Seppiii
Gast





BeitragVerfasst am: Sa, 21. Aug. 2010 12:47    Titel:

Hubsi schrieb
Zitat:

sprich es wird dort eingekauft wo es billig ist.

Servus Hubsi
Genau so ist ,das ist auch das Erfolgsgeheihmnis der Albrecht Brüder immer schön billig sein Wink
Die haben aber nicht einmal schlechte Produkte sindja des öfteren auch
schon Testsieger geworden!!!
Ein gutes Bsp: istja auch der Friesacher mit seinen billig Tankstellen!!!

lg Seppiii
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SebastianKrauss
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Anmeldungsdatum: 20.06.2010
Beiträge: 17
Wohnort: Bischofswiesen

BeitragVerfasst am: So, 22. Aug. 2010 17:25    Titel:

Hanswurscht hat Folgendes geschrieben:

Hallo Sebastian, Hänsn, wie schaut es denn jetzt nun aus mit der Rechtsbeschwerde bzw. Anfrage beim Landradtsamt? Habt Ihr schon eine Antwort?

!


Nein, nach inzwischen einigen Wochen Wartezeit gibt es noch keine Antwort an die Gemeinderäte die diese Anfrage gestellt haben. Daraus möge jeder seine Schlüsse ziehen.

Desweiteren stellt sich mir die Frage nach welchem Baurecht (Ist wirklich schon eine rechtskräftige Baugenehmigung zustande gekommen?) da jetzt gebaut wird. Auch da habe ich eine Anfrage gestellt und das Landratsamt aufgefordert nach der Prüfung gegebenenfalls einzuschreiten.


Grüße,

Sebastian Krauß

_________________
Sebastian Krauß
Ortsvorsitzender FDP Berchtesgadener Tal
www.fdp-berchtesgaden.de
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gast
Gast





BeitragVerfasst am: So, 22. Aug. 2010 18:18    Titel:

Was soll die neue Gschaftlhuberei!

Mit 10.06.2010 ist der Bebauungsplan Nr. 23 "Trifftplatz" im Amtsblatt veröffentlicht und damit gültig (http://www.lra-bgl.de/formulare/amtsblatt_nr_24_vom_15-06-2010.pdf). Wenn die Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen und die Erschließung gesichert ist (dafür wurde ja eine eigene Ausfahrt im Kreisel geschaffen - und keiner hat's gemerkt, Ha, Ha, Ha -) muß die Baugenehmigung erteilt werden (§ 30 BauGB).

Wenn die Gemeinde, das Landratsamt und die Bauwerber eng zusammenarbeiten, ist die Baugenehmigung auch gleich erteilt. Alles nur eine Frage des Geldes.

Das ganze wäre nur zu verhindern gewesen, wenn alle die jetzt rumjammern, sich mit den Nachbarn zusammengesetzt hätten und bereits im Bebauungsplanverfahren dagegen vorgegangen wären bzw. ein Normenkontrollverfahren - wie beim "Hotel Edelweis" - eingeleitet hätten.
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Werners
Gast





BeitragVerfasst am: Mo, 23. Aug. 2010 06:31    Titel:

Hallo du Gast,

das würde aber heißen, dass die im Rathaus Berchtesgaden ja aber so überhaupt von gar keine Ahnung haben dass es geradezu kracht. Denn wie sonst wäre es zu folgender Stellungnahme gekommen:

http://www.communi.eu/fpost9930.html#9930

die findest du im Übrigen auch unter http://gemeinde.berchtesgaden.de

Es geht ja hier nicht um eine grundsätzliche Zustimmung sondern darum, dass die Gemeinde Schönau am Köngissee nach Erteilung der Genehmigung nochmals massive Änderungen vorgenommen hat. Und genau deshalb haben die Berchtesgadener ja in der oben genannten / verlinkten Stellungnahme ja von Protest bis möglichen Schadensersatzansprüchen geschrieben.


lg, da Werner
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gast
Gast





BeitragVerfasst am: Mo, 23. Aug. 2010 08:48    Titel:

Hallo du Werner,

auf der Internetseite der Gemeinde Berchtesgaden unter Gemeinde/Gemeinderat/Sitzungsprotokolle findet sich die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 26.07.2010.

Darin heißt es: " Herr RA Dr. Niedermeier erklärt, dass das Verfahren für die Bebauungsplanänderung seitens der Gemeinde Schönau a. Königssee rechtmäßig durchgeführt wurde. Inhaltlich liegt bei der 1. Änderung eine Erhöhung der Grundflächen, jedoch nicht der Verkaufsflächen vor. Der Markt Berchtesgaden hat grundsätzlich die Möglichkeit, gegen die 1. Änderung der Bebauungsplansatzung „Triftplatz“ eine Normenkontrollklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Allerdings können zum gegebenen Zeitpunkt die Erfolgsaussichten nicht eingeschätzt werden; er rät von einer Klage ab.

1. Bürgermeister Franz Rasp erhebt die Frage, ob u. a. die Möglichkeit besteht, direkt gegen die vom Landratsamt Berchtesgadener Land ergangene Baugenehmigung vorzugehen. Rechtsanwalt Niedermeier antwortet, dass der Markt Berchtesgaden hiergegen nicht
klagebefugt ist...".

Wenn also keine Normenkontrollklage eingereicht wird, die zur Aufhebung des Bebauungsplans führt, darf gebaut werden.
Selbst wenn der Bebauungsplan vom Gericht aufgehoben werden würde, wären die Baugenehmigungen immer noch gültig, außer man hätte auch gegen sie geklagt.
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Gast






BeitragVerfasst am: Mo, 23. Aug. 2010 10:06    Titel:

Der eigentliche Grund, warum jetzt Einzelhandelsbetriebe auf dem Triftplatz entstehen ist doch die Entscheidung der Schönauer ihr Schornbad nicht dicht zu machen. Mit der Entscheidung zum Neubau brauchte die Gemeinde dringend sehr viel Geld auf einmal. Damit war es um den Triftplatz geschehen. Wie man sieht, werden die höchsten Grundstückspreise eben nur von Aldi, Lidl , Rewe und co bezahlt, andere Nutzungen können da nicht mit. Wer also gegen die derzeitige Triftplatzbebauung ist, muss auch den Mumm haben zu sagen, dass das Schornbad hätte geschlossen werden müssen.
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Stephan
Administrator
Administrator


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 2860
Wohnort: Schönau am Königssee

BeitragVerfasst am: Mo, 23. Aug. 2010 12:07    Titel: Gemeinderatssitzung - Triftplatz

Servus Gast,

merci für deine fundierten Informationen Exclamation
Es wäre mit Sicherheit auch eine sehr interessante Diskussion wie viel Schwimmbäder ein Talkessel benötigt und ob es langfristig nicht besser für die Region gewesen wäre wenn man hier die Ressourcen zusammen legt und nur ein Schwimmbad betrieben wird.

Denn ist es nicht so, dass ein Schwimmbad ein „Dauerdraufleger“ ist?
Ist es dann auch nicht so, dass eine Gemeinde, die ihr Tafelsilber hergibt um ein Schwimmbad zu bauen auch ein zweites oder gar drittes mal solch ein Tafelsilber benötigen würde um über Generationen solch ein Bad zu erhalten bzw. zu unterhalten?
Denn eins ist auch klar. Die Ansprüche der Kunden steigen!


Nun aber wieder zum Trifftplatz. Wenn, dann sollte man das ganze schon komplett veröffentlichen, dann muss nicht jeder Leser über den Rest rätseln.
Fakt ist demnach aber auch, dass die Bedenken des Marktes "weggewogen worden sind" und somit die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Kommunen im inneren Landkreis als Gescheitert angesehen werden muss oder?


Hier der Auszug aus der Gemeinderatssitzung:
1. Bebauungsplan Nr. 23 „Triftplatz“ der Gemeinde Schönau am Königssee;
Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen
- 1. Bürgermeister Franz Rasp berichtet bezüglich des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Triftplatz“, dass alle erhobenen Einwendungen seitens der beteiligten Marktgemeinde Berchtesgaden von der Gemeinde Schönau a. Königssee weggewogen wurden. Er bittet Herrn Rechtsanwalt Dr. Niedermeier, die möglichen Rechtsmittel und
das weitere rechtliche Vorgehen zu erläutern.

Herr RA Dr. Niedermeier erklärt, dass das Verfahren für die Bebauungsplanänderung seitens der Gemeinde Schönau a. Königssee rechtmäßig durchgeführt wurde. Inhaltlich liegt bei der 1. Änderung eine Erhöhung der Grundflächen, jedoch nicht der Verkaufsflächen vor. Der Markt Berchtesgaden hat grundsätzlich die Möglichkeit, gegen die 1. Änderung der Bebauungsplansatzung „Triftplatz“ eine Normenkontrollklage beim
Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Allerdings können zum gegebenen Zeitpunkt die Erfolgsaussichten nicht eingeschätzt werden; er rät von einer Klage ab.

1. Bürgermeister Franz Rasp erhebt die Frage, ob u. a. die Möglichkeit besteht, direkt gegen die vom Landratsamt Berchtesgadener Land ergangene Baugenehmigung vorzugehen.

Rechtsanwalt Niedermeier antwortet, dass der Markt Berchtesgaden hiergegen nicht klagebefugt ist.
Zur Zweckvereinbarung erklärt Herr Dr. Niedermeier, dass der Markt Berchtesgaden der Gemeinde Schönau a. Königssee Ausgleichsflächen aus dem Ökokonto zur Verfügung stellt und die Gemeinde Schönau a. Königssee wiederum den Markt Berchtesgaden an den Gewerbesteuereinnahmen beteiligt. Hierzu gäbe es die Möglichkeit der Kündigung, wenn es durch Nichteinhaltung des Vertragszweckes für einen Vertragspartner
schlichtweg unzumutbar ist, an der Zweckvereinbarung festzuhalten. Fakt ist
aber, dass die Zweckvereinbarung nicht die Planungshoheit der Gemeinde Schönau a. Königssee einschränkt, d. h. die Kündigung der weckvereinbarung würde nichts an dem Bebauungsplan ändern. Eine Zweckvereinbarung, die die Planungshoheit einschränken
würde, wäre von Anfang an nichtig. Es besteht lediglich die Möglichkeit,
nach § 8 d der Zweckvereinbarung in ein Schiedsverfahren einzutreten.

GR H.-J. Kortenacker informiert 1. Bürgermeister Franz Rasp und den Gemeinderat, dass sich er und die weiteren Marktgemeinderatsmitglieder Helmtraud Mix, Georg Aschauer, Michael Koller, Jürgen Reiner, Rosi Plenk, Michael Widmann und Dr. Bartl Wimmer mit einem Schreiben vom 9.7.2010 mit der Bitte um rechtliche Stellungnahme an die Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Berchtesgadener Land gewandt haben.

GR M. Widmann stellt hierzu folgenden Geschäftsordnungsantrag:
Der Tagesordnungspunkt „Bebauungsplan Nr. 23 Triftplatz der Gemeinde Schönau a. Königssee; Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen“ wird zurückgestellt, bis die rechtliche Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde zum Schreiben der Gemeinderatsmitglieder Hans-Jürgen Kortenacker, Helmtraud Mix, Georg Aschauer, Michael Koller, Jürgen Reiner, Rosi Plenk, Michael Widmann und Dr. Bartl Wimmer vom 9.7.2010 vorliegt.

_________________
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