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Chef Gast
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Verfasst am: Fr, 26. Dez. 2008 07:03 Titel: Türsteher im filou
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hi leute
kommt nur mir des so vor oder kontrollieren die zur Zeit so derbe streng
also ich mein jetzt vorallem bei denen die um 12 draußen sein müssen
weil ich gestern im filou war und der hat den ausweis nich mehr hergegeben und irgendwas von Polizei gelabert und das se sich den da holen kann nagut es war auch schon halb 1 aber glaubt ihr der typ hät a auge zugedrückt vorallem weil auch noch weihnachten is
sagt mir mal eure meinung zu dem thema das die türsteher so streng sind |
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Chef Gast
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Verfasst am: Fr, 26. Dez. 2008 07:08 Titel:
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| also ich mein den ausweis von einer Freundin von mir |
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Kontrollen Gast
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Verfasst am: Fr, 26. Dez. 2008 12:27 Titel:
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Ich finde es sehr gut wenn streng kontrolliert wird und der Wirt hat wahrscheinlich auch die Pflicht dazu. Ich weis z.B. von einem Wirt, dass der eine Anzeige von der Polizei erhalten hat und eine ziemliche Strafe zahlen musste weil in seinem Lokal unter 18-jährige um 1:00 Uhr Nachts "gefunden" worden sind.
Das hat dann für den Wirt auch nichts mit Weihnachten zu tun. Das ist zwar schlimm für deine Freundin, aber ich kann da den Wirt vom Staufeneck schon verstehen.
lg |
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max PostRank 4

Anmeldungsdatum: 28.12.2008 Beiträge: 67
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Verfasst am: So, 28. Dez. 2008 14:41 Titel:
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Weihnachten hin oder her... Ausnahmen gibt es da keine, weder für den Wirt von Seiten des Gesetzgebers, noch für den Gast von Seiten des Wirtes...
Hier noch ein Hinweis für alle, denen es so ergangen ist wie dir!
Sollte es vermehrt auftreten, dass mit "falschen" Ausweisen (d.h. Personalien von Freunden etc.) versucht wird, sich UNERLAUBT Eintritt zu verschaffen, werden wir diese einbehalten und der Polizei übergeben. Die Konsequenz für den "Verleiher" und "Entleiher" bedeutet dann eine Anzeige nach "§ 281 Mißbrauch von Ausweispapieren".
Ihr solltet euch bewusst sein, dass es sich bei eurem Vergehen/Vorhaben um eine in Deutschland nicht minder schwere Tat handelt!
Danke
PS: An dieser Stelle wollte ich auch darauf hinweisen, dass Diebstahl ebenfalls sofort zu Anzeige gebracht wird!
Auszug aus StGB:
§ 281 Mißbrauch von Ausweispapieren
(1) 1Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 2Der Versuch ist strafbar.
(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden. |
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gast Gast
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Verfasst am: Sa, 03. Jan. 2009 15:56 Titel:
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die Jugend von heut die meinen das gesetzt nur für andere gemacht sind  |
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thomas Gast
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Verfasst am: Sa, 03. Jan. 2009 18:44 Titel:
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| Es sollte eigentlich generell allen Jugendlichen unter 18 untersagt werden in eine Disco zu betreten!! Nichts für ungut,ich war auch mal jung! Aber meine Eltern haben mich noch erzogen und mir gezeigt und gesagt wo grenzen sind.Auch finde ich mittlerweile das unter 18 gar kein Alkohl mehr ausgegeben werden sollte!!! |
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