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Silvesterfeuerwerk ohne spätere Reue   

 
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Stephan
Administrator
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 2856
Wohnort: Schönau am Königssee

BeitragVerfasst am: Mo, 29. Dez. 2008 20:13    Titel: Silvesterfeuerwerk ohne spätere Reue

- Nur zugelassene Knaller und diese mit großer Sorgfalt verwenden -

Ab heute können sie wieder gekauft werden, die unzähligen Sortimente Feuerwerkskörper, die zur Begrüßung des Neuen Jahres in den nächtlichen Himmel geschossen werden. Für den einen ist der Jahreswechsel nur mit den Silvesterkrachern denkbar, andere wiederum haben keinerlei Interesse an dem Treiben. Damit aber alles möglichst reibungslos verläuft, sollten unbedingt einige Hinweise beachtet werden.


Die sogenannten pyrotechnischen Gegenstände werden nach den sprengstoffrechtlichen Bestimmungen in mehrere Klassen eingeteilt. Die Klasse I beinhaltet die einfachen kleinen Knaller, die auch von Minderjährigen erworben und benutzt werden dürfen. Die Klasse II umfasst das typische Silvesterfeuerwerk wie Raketen, Böller, Bodenfeuerwirbel, Schwärmer, Feuertöpfe, Knallfrösche und Fontänen. Man erkennt sie an der Kennzeichnung BAM-P II und einer Nummer. Feuerwerkskörper ohne diese Kennzeichnung dürfen weder vertrieben noch benützt werden. Produkte der Klasse II dürfen nur in der Zeit von 28.12. bis einschließlich 31.12. verkauft werden. Sowohl der Erwerb als auch das Abbrennen darf nur von Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erfolgen. Und das Entzünden ist auf den 31.12. und 01.01. jeweils ganztags beschränkt. Aber auch an diesen Tagen ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten. Zuwiderhandlungen sind überwiegend Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße geahndet werden.

Unabhängig davon rät die Polizei, bei Feuerwerkskörpern auf Qualität zu achten. „Hände weg von Billig-Produkten aus dem Ausland“. Diese sind in ihrer Wirkung unberechenbar und haben meist keine deutsche Zulassung, womit sich dann der Importeur sowie der spätere Benutzer strafbar machen. Ebenso wird das Zerlegen von Feuerwerkskörpern oder der Eigenbau dieser Produkte strafrechtlich belangt.

Beim Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist ausreichender Abstand von Mensch und Gebäude zu halten. Die Raketen sollten in Abschussgefäßen gesteckt werden, damit ihnen eine Richtung gegeben werden kann. Zu bedenken ist auch, dass herunterfallende und noch glimmende Produkte schnell Brände auslösen können. Erloschene Zündschnüre beinhalten Gefahren; denn der Kracher könnte bereits aktiv sein. Knaller dürfen nicht auf Mensch und Tier und ebenso nicht unter Autos oder in Briefkästen geworfen werden. Explodierende Feuerwerkskörper erschrecken viele Tiere. Deshalb sollte man als Tierhalter im Haus die Fenster und Türen geschlossen halten.

Einen unfallfreien und gesunden Wechsel in das neue Jahr 2009 wünscht die Polizeidirektion Traunstein.

_________________
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